Rechtsanwalt für Revision Odebralski

Fachkanzlei für Revision in Strafsachen

versuchter Mord: Revision erfolgreich, Urteil teilweise aufeghoben (Bamberg)

Nach insgesamt 12 Verhandlungstagen hat das Landgericht Bamberg den Angeklagten wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und ihn zu einer Haftstrafe von 9 Jahren verurteilt.

In dem Verfahren war dem jungen Mann vorgeworfen worden, einen Mordanschlag auf seine Nachbarn verübt zu haben, indem er in deren Hausflur einen sogenannten Molotowcocktail geworfen hatte. Ein solches Vorgehen erweisen sich als versuchter Mord, in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung das sich bei dem Haus um ein durch eine Familie bewohntes und dauerhaft genutztes Privatwohnhaus handele.

In dem zum überwiegenden Teil durch Indizien geführten Strafprozess war das Landgericht letztlich zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Straftat versuchten Mordes sowie der besonders schweren Brandstiftung wie in der Anklageschrift beschrieben zugetragen hätten. Und den Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilt. Der Beschuldigte war in dem Verfahren durch einen Pflichtverteidiger vertreten, dessen Engagement gelinde gesagt mit den Worten „zurückhaltend“ beschrieben werden kann.

Für das Revisionsverfahren entschieden sich der Verurteilte sowie seine Angehörigen sodann, sich an unsere Kanzlei zu wenden - als bundesweit tätige und erfahrene Kanzlei für Revisionsrecht übernahmen wir sodann die Vertretung in diesem anspruchsvollen Mandat.

Nach Einsicht in die Verfahrensakte ließen sich im Rahmen einer sehr umfassenden Revisionsbegründung eine Vielzahl von Rechtsfehlern darlegen. So hatte das Gericht es beispielsweise übersehen, besonders subjektive Merkmale zu prüfen und in feine Urteilsbegründung niederzulegen. Derartiges ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sämtliche Oberlandesgerichte notwendig, wenn ein Beschuldigter wegen einer derartigen Straftat verurteilt werden soll.

Darüber hinaus war auch versäumt worden, in prozessordnungsgemäßer Art und Weise Urkunden in das Verfahren einzuführen. Dass der in dem Verfahren tätige Pflichtanwalt dem Vorgehen des Gerichtes nicht widersprochen hatte, ließ sich glücklicherweise mit einem prozessualen Sieg im Rahmen der Revision umgehen und diese Angriffspunkt wieder in die Revision aufnehmen.

Darüber hinaus begegnete auch die Beweiswürdigung des Landgerichts Bamberg insgesamt durchgreifenden rechtlichen Bedenken, womit das Urteil aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen war.

Hier bekommt der Beschuldigte eine neue Chance, seine Unschuld zu beweisen - dieses Mal mit einem richtigen Anwalt und keinem staatlich bestellten Pflichtanwalt der ihm im Übrigen am Ende des Verfahrens dazu geraten hatte, das Urteil anzunehmen. Der Richter sei nett und das Urteil in Ordnung, so die Bewertung des Pflichtverteidiger nach dem Prozess und der Verurteilung zu einer Freier Strafe zu 9 Jahren.

Eine Bewertung mag nun jeder für sich selbst treffen. Wieder aber einmal zeigt sich, dass mein Mandant nach dem Urteilsspruch die richtige Entscheidung getroffen und sich einen spezialisierten Experten für Revisionsrecht für die Verteidigung im Rahmen seiner Revision gesucht hat. Insbesondere ist gerade in diesem Verfahrensschritt davon abzuraten, sich von einem staatlich bestellten Pflichtanwalt vertreten zu lassen. Insbesondere liegt es auf der Hand, dass es für die ausweislich der gesetzlichen Gebührentabelle für Pflichtverteidiger vorgesehenen 541€ nahezu unmöglich ist, sich mit einem über 70 Seiten umfassenden Urteil eingehend auseinanderzusetzen, sämtliche Protokolle angemessen durchzuarbeiten und eine angemessene Revisionsbegründung zu Papier zu bringen.

Durch die Hinzuziehung eines erfahrenen Revisionsverteidigers hatte mein Mandant bzw. seine Familie die genau richtige Entscheidung getroffen und sich abhängig von dem weiteren Verlauf des neuen Verfahrens viele Jahre Freiheit verschafft.

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