Rechtsanwalt für Revision Odebralski

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Revision erfolgreich: Urteil "durchgreifend rechtsfehlerhaft" (OLG Hamm)

In einem Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie hat das Oberlandesgericht Hamm auf die Sprungrevision der Verteidigung hin eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben und zugleich sehr deutliche Worte für den Prozessverlauf und das Urteil gefunden.

In der Sache hatte das Amtsgericht Dortmund unseren Mandanten im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung verurteilt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass zum 01.07.2021 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten ist, welche den Mindeststrafrahmen beim Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie auf ein Jahr anhebt.

Das Urteil könne in der Form keinen Bestand haben, so das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung.

Die zuständuge Richterin habe rechtsfehlerhaft Erwägungen zur Begründung der Strafbarkeit herangezogen, welche mit der Sache in keinerlei Zusammenhang stehen. Darüber hinaus habe man außerhalb des Verfahrens liegende Umstände rechtsfehlerhaft bewertet, obwohl diese gar nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein.

Auch fernliegende Erwägungen in Bezug auf Strafbarkeit in anderen Verfahren seien rechtsfehlerhaft zur Begründung herangezogen worden, womit die Revision durchgreifend Erfolg habe und die Sache zur neuen Verhandlung zurückzuverweisen sei.

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