Rechtsanwalt für Revision Odebralski

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Revision in Strafsachen (Strafrecht)

Die Revision in Strafsachen

Revisionsverfahren – Was bedeutet Revision?

In den weitaus meisten Fällen ist die Situation so, dass sich Mandanten in einem Zeitpunkt an uns wenden, in welchen ein Urteil gegen sie ergangen ist und uns damit beauftragen, ihre Vertretung in dem Revisionsverfahren zu übernehmen. Es handelt sich dann um das Rechtsmittel der Revision des Verurteilten gegen ein Urteil eines Landgerichts oder auch eines Amtsgerichts (in derartigen Fällen kann der Sonderfall einer sog. Sprungrevision in Betracht kommen). Als Anwalt habe ich mich auf die Revision spezialisiert und kann Ihnen kompetent bei allen Belangen zur Seite stehen.

Weitaus seltener sehen wir uns mit einer Situation konfrontiert, in welcher die Staatsanwaltschaft das Instanzurteil als unrichtig empfindet und vor diesem Hintergrund Revision gegen das Urteil eingelegt hat; mit dem Ziel eine Verurteilung wegen eines anderen Delikts (wenn der Angeklagte beispielsweise teilweise freigesprochen wurde oder entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft z.B. wenn eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mord erfolgt ist). In derartigen Fällen ist der Beschuldigte in einer Situation, in welcher er die Revision abwehren muss und insofern gegen den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Argumente vorzubringen sind. Auch in einer solchen Verfahrenskonstellation übernehmen wir gerne Ihre Vertretung.

Letztlich kommt es - wenngleich ebenfalls selten - vor, dass die Revision von Seiten der Nebenklage geführt wird. Auch hier übernehmen wir gerne Ihre Vertretung als Anwalt, sowohl die Vertretung als Nebenklagevertreter im Revisionsverfahren als auch die Vertretung des Beschuldigten, wenn es darum geht eine Revision der Nebenklage abzuwehren.

Für nähere Informationen wählen Sie bitte den Bereich, welcher für Sie von Interesse ist und erfahren Sie, was das Rechtsmittel Revision bedeutet.

Außerdem können Sie sich über meinen Werdegang und meine Qualifikationen informieren. Als Anwalt für das Strafrecht stehe ich Ihnen in vielen Belangen zu Verfügung nicht nur ausschließlich der Revision. Kontaktieren Sie mich gerne bei allen Belangen des Strafrechts.

Nikolai Odebralski
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht